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CiF E-Mail Regeln


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Version 2005

1) Spiel und Kontrolle

A.   Partien werden, sofern anwendbar, nach den FIDE-Spielregeln gespielt.
B.   Ein Turnierleiter wird bestimmt, der für die Durchführung des Turniers und den Fortschritt der einzelnen Partien verantwortlich zeichnet.
C.   Partien werden via E-Mail gespielt. Wenn ein Spieler seinen E-Mail-Anschluss verliert und sich aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sieht, innerhalb von 40 Tagen einen E-Mail Anschluss einzurichten, wird er vom Turnier ausgeschlossen.

2) Zugübermittlung

A.   Züge werden nummeriert und
B.   in PGN- oder anderer zwischen den Spielpartnern vereinbarter Notation übermittelt und
C.   über E-Mail versandt.
D.   Sollte zwischen den Spielern keine Vereinbarung bezüglich der verwendeten Notation getroffen werden, dann ist die PGN-Notation mit englischen Figurenbezeichnungen obligatorisch zu verwenden.
E.   In der Zugübermittlung werden der Name und die Email-Adresse des Absenders, alle bisher gespielten Züge und die Bestätigung des Datums, an welchem der letzte gegnerische Zug abgesandt wurde, aufgeführt.
F.   Der Absender führt in seiner Nachricht
G.   das Datum auf, an welchem er den letzten gegnerischen Zug erhalten hat, und außerdem das voraussichtliche Absenddatum des eigenen Zuges.
H.   Sofern er dazu keine Angaben macht, werden die entsprechenden Daten von dem Empfänger des Zuges eingeschätzt und mit dem Antwortzug mitgeteilt.
I.   Wenn das voraussichtliche Absenddatum nicht mit dem Datum übereinstimmt, zu dem die Mail tatsächlich abgeschickt wird, hat der Empfänger dieses zu korrigieren und dem Absender darüber mit seinem Antwortzug zu berichten.
J.   Die Bedenkzeit, die für einen einzelnen Zug verbraucht wird (vgl. 6 D), und die Gesamtbedenkzeit werden ebenfalls aufgeführt.
K.  Normalerweise wird angenommen, dass E-Mail Nachrichten in Sekunden oder wegen verschiedenen Zeitzonen spätestens nach einem Tag den Empfänger erreichen. Werden längere Laufzeiten geltend gemacht, soll der Turnierleiter eine Entscheidung treffen.

3) Ausbleibende Antworten

A. Wenn man auf einen Zug innerhalb von 14 Tagen keine Antwort erhält, wird der Zug wiederholt; der Turnierleiter erhält eine Kopie dieser Wiederholung.
B. Wenn auch nach weiteren 14 Tagen keine Antwort erfolgt, hat der Spieler sofort den Turnierleiter einzuschalten; dieser trifft eine Entscheidung.
C. Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, können für diejenigen Spieler als verloren gewertet werden, die den Turnierleiter über diese Zeitverzögerung nicht in Kenntnis gesetzt haben.

4) Züge und Eventualzüge

A. Kein Zug kann zurückgenommen werden, nachdem er abgeschickt wurde. Schreibfehler sind bindend, sofern ein korrekter Zug vorliegt. Um einen gültigen Zug abgeben zu können, ist es erforderlich, den letzten Zug des Gegners korrekt zu wiederholen.
B. Ungültige oder unmögliche Züge werden sofort an den Absender zurückgeschickt; dieser ist allerdings nicht gezwungen, die "Berührt-geführt"-Regelung zu beachten.
C. Eine Email-Nachricht, die keinen Antwortzug enthält, ist ungültig.
D. Das Weglassen oder Hinzufügen schachlicher Zeichen (etwa für "Schach", "schlägt", "en passant") ist ohne Bedeutung.
E. Eventualzüge binden den Absender, bis sein Gegner von der ihm vorgeschlagenen Zugfolge abweicht.
F. Alle angenommenen Eventualzüge werden mit dem Antwortzug wiederholt.
G. Wenn auf eine akzeptierte Eventualzugfolge keine Antwort erfolgt, gilt dieses als ein ungültiger Zug.
H. Enthält eine Eventualzugfolge einen ungültigen oder unmöglichen Zug, ist die Eventualzugfolge ab diesen Zug ungültig.

5) Unterlagen und Berichte

A. Alle die Partie betreffenden Unterlagen sind bis zum Turnierende aufzuheben und auf Anfrage an den Turnierleiter zu senden.
B. Wenn ein Spieler auf Anfragen des Turnierleiters innerhalb von 14 Tagen nicht antwortet, kann auf stillschweigenden Rücktritt erkannt werden.
C. Änderungen der Emailadresse sind dem Turnierleiter und den jeweiligen Gegnern sofort zu melden.
D. Der Turnierleiter ist über alle Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Gegnern umgehend zu informieren.
E. Der Turnierleiter ist umgehend per Fax oder per Post, wenn möglich auch mit Telefon zu informieren, wenn Hardware- oder Software-Fehler vorliegen.

6) Bedenkzeit und Sanktionen

A. Jedem Spieler stehen 40 Tage Bedenkzeit für 10 aufeinander folgende Züge zur Verfügung.
B. Es ist erlaubt, einmal die Bedenkzeit zu überschreiten.
C. Aufgesparte Bedenkzeit wird nicht gutgeschrieben.
D. Die für einen Zug verbrauchte Bedenkzeit berechnet sich nach dem Tag, an welchem der
E. letzte Zug eines Gegners vom Server des Empfängers angenommen wurde, der zeitlichen Differenz zwischen dem Tag, an welchem man den letzten Zug eines Gegners erhalten hat, und dem Absendertag.
F. Akzeptierte Eventualzüge gehen mit dem Antwortzug in die Bedenkzeitberechnung ein.
G. Der Spieler, der einen unmöglichen oder ungültigen Zug abgibt bzw. den letzten Zug seines Gegners nicht richtig wiederholt, wird mit einer Zusatzbedenkzeit von 5 Tagen bestraft.

7) Zeitüberschreitungen

A. Falls ein Spieler die Bedenkzeit überschritten hat (14 Tage für einen einzigen Zug oder 40 Tage für 10 aufeinanderfolgenden Züge), ist sofort ein entsprechender Antrag an den Turnierleiter zu richten; diesem Antrag sind alle erforderlichen Informationen (Kopie der bisher gespielten Züge und Daten der Zeitversäumung) beizufügen.
B. Gleichzeitig wird der Gegner über diesen Sachverhalt informiert; der Turnierleiter erhält eine entsprechende Kopie dieser Benachrichtigung.
C. Falls der Gegner damit nicht einverstanden ist, kann er bei dem Turnierleiter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht Widerspruch einlegen; ansonsten wird die Zeitüberschreitung rechtskräftig.
D. Der Turnierleiter informiert beide Parteien über seine Entscheidung. Wenn er eine erste Zeitüberschreitung feststellt, beginnt die neue Bedenkzeitberechnung an dem Tag, an dem der Spieler, der für die Bedenkzeitüberschreitung verantwortlich ist, die Benachrichtigung des Turnierleiters erhalten hat.
E. Ein Spieler, der die Bedenkzeit zum zweiten Mal überschritten hat, verliert die Partie.
F. Wenn der Turnierleiter einen Protest als unbegründet ansieht, kann er verfügen, dass derselbe Spieler, der den Antrag eingereicht hat, innerhalb der laufenden Zeitspanne von 10 Zügen / 40 Tagen keinen erneuten Antrag auf Zeitüberschreitung stellen darf.

8) Urlaub

A. Jeder Spieler darf in jedem Kalenderjahr bis zu 30 Tage Urlaub nehmen.
B. Spieler, die Urlaub anmelden, müssen den Turnierleiter und ihre Gegner darüber im voraus in Kenntnis setzen.
C. In außergewöhnlichen Fällen kann der Turnierleiter pro Kalenderjahr bis zu 30 Tage Sonderurlaub gewähren; dieses kann ggf. auch rückwirkend geschehen.
D. Wenn ein Spieler während seines Urlaubs einen Zug beantwortet, wird der Resturlaub für diese Partie gestrichen, und die normale Bedenkzeit beginnt wieder.

9) Ergebnismeldung

A. Nach Abschluss der Partie sind das Resultat und die Partienotation im PGN-Format mit englischen Abkürzungen dem Turnierleiter von beiden Spielern zu melden.
B. Das Resultat wird erst dann offiziell, wenn der Turnierleiter diese Unterlagen erhalten und bekanntgegeben hat.
C. Falls keiner der beiden Spieler ein Ergebnis meldet, kann die Partie für beide Parteien als verloren gewertet werden.

10) Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts oder Todesfalls entscheidet der Turnierleiter, ob alle Partien annulliert oder die verbleibenden Partien als verloren gewertet werden.

11) Stiller Rücktritt

A. Ein Spieler, der auf Reklamationen, und Anfragen des Turnierleiters nicht antwortet, wird vom Turnierleiter mit Ausschluss aus diesem Turnier bestraft. Die noch offenen Partien werden gegen ihn bewertet.
B. Spielt der betreffende Spieler auch in anderen Turnieren, so werden diese Partien ebenfalls gestrichen.
C. Der versäumige Spieler wird mit einer 6-monatigen Spielsperre vermerkt.
Der Reklamationsleiter informiert den gesperrten Spieler per Post und E_mail von dieser Sperre. Der entsprechende Sektionsleiter, alle E_Mail-Turnierleiter, der Kassierer und der Hauptturnierleiter bekommen eine E_mail Karbonkopie(CC) dieser Fristsetzung.
D. Der gesperrte Spieler hat das Recht, innerhalb von sechs Monaten, sich dem
Turnierleiter, Sektionsleiter oder dem Reklamationsleiter zu wenden, um die Ursachen des Stillschweigens zu erklären.
E. Nach Feststellung eines vernünftigen Grundes, der zum stillen Rücktritt geführt hatte, wird die Sperre sofort vom Reklamationsleiter aufgehoben, ohne auf die 6 Monate-Frist warten zu müssen. Der CiF Vorstand wird informiert, die CiF-Daten dementsprechend erneut geändert und der Spieler darf wieder neue Partien anmelden.
F. Meldet sich der Spieler innerhalb der Sperrfrist nicht, dann informiert der Reklamationsleiter ebenfalls den betreffenden CiF-Vorstand, und dieser schließt dem betreffenden Spieler aus.

12) Entscheidungen und Einsprüche

A. Der Turnierleiter kann Spieler, die diese Spielregeln nicht beachten, bestrafen oder ausschließen.
B. Sobald der Turnierleiter eine Entscheidung getroffen hat, kann jeder Spieler innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von dieser Entscheidung Kenntnis genommen hat, Widerspruch beim Turnierleiter einlegen. Dieser gibt die Angelegenheit mit seiner Stellungnahme dem vom CIF Hauptturnierleiter bestimmten Turnierausschuss weiter. Deren Entscheidung ist endgültig. Bei Betroffenheit des Hauptturnierleiters wird der Turnierausschuss vom Schiedsrichter (Ombudsman) bestimmt. Der Turnierleiter, der die angegriffene Entscheidung getroffen hat, darf nicht Mitglied des Ausschusses sein.